Die Einwohner von Klobschin im Kreise Karthaus
Einleitung (1)

Klobschin (Klobuczyn) ist eine Landgemeinde nahe dem Turmberg, der höchsten Erhebung Pommerellens im westpreußischen Kreis Karthaus. Die Geschichte dieses Kreises und seiner Dörfer ist bereits in mehreren Arbeiten behandelt worden (1). Über die Geschichte des Dorfes Klobschin und seiner Bewohner berichtet ausführlich das Buch von Erich Hoffmann und Erwin Zischke (2). Der hier dargestellte Aufsatz ist eine Ergänzung zu diesem Buch und beruht auf neuerer Forschung.

Zunächst ein Überblick über die älteren Besitzverhältnisse in Klobschin. Nachdem das mittelalterliche, 1284 erstmals erwähnte Dorf Klobschin im Dreizehnjährigen Krieg völlig zerstört worden war, bildete Klobschin die erste feststehende Neugründung in einer Reihe ähnlicher Neuansiedlungen deutscher evangelischer Bauern im Gebiet um den Turmberg am Beginn des 17. Jahrhunderts (3). Bei der Gründung 1605 wurde das von evangelischen Deutschen aus Pommern besiedelte Dorf mit 16 ganzen Bauernhöfen zu je 3 kulmischen Hufen ausgestattet. Der Schulze erhielt 5 Hufen und 6 Morgen, der Krüger 1/2 Bauernhof. Außerdem hatte der ev. Pfarrer einen halben Bauernhof, der Organist 3 Kampen (Feldstücke) und der seit 1621 wohl vorübergehend vorhandene Höker einen Kampen.

Bald nachdem Klobschin 1620 an das Kloster Karthaus gekommen war, wurde der Prediger vertrieben, und auch die Organistenstelle ging durch Abbruch der Kirche ein (4).Krieg und Pestjahre machten es nicht möglich, alle Bauernhöfe besetzt zu halten (5). Im Jahre 1730 waren jedoch wieder 16 Bauern vorhanden. Das Predigerland und die oben genannten 4 Kampen hatte der Schulze gepachtet. Bei der Landesaufnahme 1772 (6) heißt es, daß 18 Wirte Land haben, nämlich 16 Zinsbauern (mit je 1 1/2 Hufe) dazu der Krüger 1 Hufe und der Schulze 4 Hufen. Von den Bauern waren nun einige kaschubisch - katholisch. Im Zuge der Bauernbefreiung erhielten die Bauern das Land (jeder 1 kulmische Hufe) im Jahre 1820 zu Eigentum. Um 1845 erfolgte die Separation (Flurbereinigung).

Nach den Ausführungen bei den einzelnen Grundstücken waren im Jahre 1856 von den 16 (ganzen) Bauernhöfen bereits 9, also gut die Hälfte, in jeweils halbe Grundstücke geteilt. Die erste Teilung erfolgte nach den Angaben der Hypothekenscheine, beim Grundstück Christian Domröse (11. Grundstück) im Jahre 1824, mithin bald nach der Eigentumsverleihung 1820. Vor der Separation (um 1848), als die Bauern das Land noch in langen Streifen der Dreifelderwirtschaft besaßen und es gemeinschaftlich bebauten, werden schon wenigstens 3 Grundstücke (Nr. 2, 11 und 15) als geteilt genannt. Das erwähnte Verzeichnis der 18 Landbesitzer in Klobschin, kurz vor der Separation, berücksichtigt diese Teilung nicht, sondern nennt nur je einen Namen (7).

Die Größe der Grundstücke ist in den Hypothekenscheinen nur nach preußischem (d. h. auch magdeburgischem) Flächenmaß angegeben. Für die 16 Bauernhöfe und den Krug sind es je 67 Morgen 164 QR. preuß. Maß, was der Umrechnung einer kulmischen Hufe entspricht. Für das Schulzengrundstück ist eine Umrechnung aus 4 kulmischen Hufen erfolgt, während der Umfang des dazugehörigen Mietgrundstücks der einer knappen kulmischen Hufe entspricht. Zusammen ergibt das die für Klobschin 1820 amtlich angeführten 22 "katastrierten" kulmischen Hufen (bzw. die 21 1/2 "reduzierten", d. h. steuerlich neufestgesetzten Hufen). Die Grundeigentums-Verleihungs-Urkunden von 1820 lauten für die 16 Bauern auch nur über je eine Hufe kulmisch, obwohl die Grundstücke in Wirklichkeit weit größer waren. Bekanntlich erhielt bei der Dorfgründung jeder Ganzbauer 3 kulmische Hufen, und bei der Separation sind etwa dem entsprechende Flächen von 200-250 oder mehr Morgen nach preuß. Maß festgestellt worden. Die Separationsakten lagen hier allerdings nicht vor. Einzelangaben siehe bei dem 5. und 10. Grundstück.

Da über das Grundeigentum frei verfügt werden konnte, war die Folge, daß es außer den erwähnten halben Grundstücken auch bald kleine und kleinste Grundstücke in Klobschin gab. Viele Bauern verlegten ihre Hofstelle aus dem Dorf auf das ihnen zugeteilte Land als "Abbauten", so daß sich an ihrer Stelle Kleinbauern, Kätner und Handwerker im Dorf niederließen. Eine Aufstellung aller Grundbesitzer von Klobschin aus dem