Die Einwohner von Klobschin im Kreise Karthaus
Einleitung (2)

Jahre 1875 - damit noch vor der Parzellierung des Schulzengrundstücks, des Kruggrundstücks und des 9. Grundstücks - hat folgende Angaben über 65 dort aufgeführte Eigentümer.

Es besaßen 9 Eigentümer bis 2 ha, 18 Eigentümer 2-10 ha, 7 Eigentümer 10-20 ha, 12 Eigentümer 20-30 ha, 14 Eigentümer 30-40 ha, 2 Eigentümer 40-50 ha, 1 Eigentümer 54,60 ha, 1 Eigentümer 134,00 ha (= das Schulzengrundstück). Die Angaben für 2 größere Grundstücke mit je 2 Besitzern wurden in dieser Aufstellung geteilt. Mit der Vermehrung der Grundstücke stieg auch die Zahl der Einwohner in Klobschin ganz beträchtlich.

Im Klobschin-Buch befindet sich eine Grundstücksübersicht von der Separation bis 1945 (8). Ausgangspunkt waren die Namen von 18 Besitzern (16 Bauern, Schulze und Krüger), die kurz vor der Separation genannt sind (9). Über eine Aufstellung aus dem Jahre 1875 von nun 65 größeren und kleineren Besitzungen, mit Hektarangaben, ist dort versucht worden, die Besitzerfolge bei den 18 Grundstücken aus Überlieferung und dem Gedächtnis zu klären. Es stellte sich aber heraus, daß einige Angaben nicht richtig waren. Die nachfolgende Zusammenfassung kann der erwähnten Grundstücksübersicht vorangestellt werden. Sie will die Besitzerfolge ab 1772 - wo dieser Beginn möglich war - bis 1856 und weiter bis 1945 festlegen.

Die Grundstücksbesitzer von 1772 bis 1856 wurden von Erich Hoffmann erforscht (10) und in einem Heft niedergeschrieben. Der weitere Wechsel wurde von Erwin Zischke verfolgt, ebenso die Zusammenfügung der einzelnen Familien mit Geburts-, Heirats- und und Sterbedaten. Quellen für die Forschung waren:

1. Auszüge aus den evangelischen Kirchenbüchern Schönberg und Berent (11).
2. Auszugsweise Abschriften aus den früheren Meldeunterlagen des Dorfes Klobschin.
3. Eigene Kenntnis der Sachlage und der örtlichen Verhältnisse.
4. Hypothekenscheine für Klobschin aus der Zeit 1832-1852 (damit Grundbuchangaben) und die Akte "Fiskus gegen bäuerliche Einsassen zu Klobschin wegen Wiederherstellung der Forstgrenzen 1853-1857" (12).

In der "Forstakte" befinden sich aus dem Jahre 1856 Besitzernachweise für 19 Klobschiner Grundstücke, in denen auch für die zurückliegende Zeit die Besitzer genannt sind. Die Namenangaben in der Akte waren für diese Aufstellung ein guter Anhaltspunkt, die Jahreszahlen allerdings nur kritisch verwertbar. Aussagen der Hypothekenscheine bzw. die der Kirchenbücher gaben bei Festlegung mancher Daten den Ausschlag. Bei der Darstellung der Besitzerfolge wurde das Wort "vermutlich" dann verwendet, wenn die Erbfolge oder Grundstückserwerbung - nach der Separation - nicht einwandfrei bekannt ist, aber mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Eine ganz fehlerfreie Darstellung der Besitzerfolgen ist ohne Grundstücksakten nicht möglich. Nachdem im Hauptteil der Arbeit die einzelnen Grundstücke des Dorfes und ihre Besitzer in den Jahren 1772 bis 1945 aufgeführt wurden, folgen eine Anzahl von Einwohnerlisten aus Klobschin von der Dorfgründung 1605 bis zur Vertreibung. Eine Dorfskizze und eine Kartenübersicht zeigen die Wohnstellen dereinzelnen Familien auf und dienen so zur weiteren Orientierung des Lesers. Angefügt sind schließlich Angaben über in die bisherige Darstellung nicht eingeordnete Personen und Familien, insbesondere solche, die keinen nennenswerten Grundbesitz innehatten (Kätner, Einwohner, Arbeiter, Handwerker) (13). Aber auch die Lehrer an der Dorfschule fallen darunter (14). Die Angaben stammen hauptsächlich aus der Durchsicht der Kirchenbücher und sind familienweise geordnet. Maßgebend für